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AG Heilbronn, 06.09.2016 - 6 M 6789/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Königswinter, 09.06.2021 - 6 M 141/21 Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass auch eine vertretungsberechtigte Person für die Vollstreckungsgläubigerin als Verfasser der Antragsschrift diese in der übersandten _Form zumindest zur Kenntnis genommen und sie gebilligt hat (vlg. U. a. LG Dortmund, Beschluss vom 28.5.2010 - 9 T 278/10; AG Heilbronn, Beschluss vom 6.9.2016 - 6 M 6789/16).